Ergotherapie auch für Privatpatienten

Als Privatpatient klären Sie bitte im Vorfeld ab, ob Ihre Kasse ergotherapeutische Leistungen übernimmt. Wenn ja, haben Sie als Privatpatient die Möglichkeit, nachdem Sie die Rechnung bei mir beglichen haben, diese bei Ihrer Kasse einzureichen und je nach Vertrag einen Teil erstattet zu bekommen.

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